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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5376)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5376)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - L 9 B 12/05 AS ER (https://dejure.org/2005,5376)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).

    Als wichtige Indizien für die Feststellung einer solchen eheähnlichen Gemeinschaft hat das BVerfG die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, genannt (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Die Regelung begründet keine Einstandspflichten im Rahmen der Einkommens- und Vermögensanrechnung außerhalb des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB II, sondern enthält lediglich eine Verteilungsregelung des Einkommensüberschusses in diesen Fallkonstellationen (Senat, Beschluss vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER).

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 3 Nr. 3 b) SGB II hat der Senat nicht, da das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 (a.a.O) die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung deren Einkommens in die Bedürftigkeitsprüfung des Hilfeempfängers zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare, verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat (vgl. im Einzelnen LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005 - L 9 B 4/05 - SOER).

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Bereits insofern liegen unzutreffende Angaben vor (vgl. auch BSG, Urt. v. 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R - SozR 3-4100 § 152 Nr. 9 zur Aufrechterhaltung des Aufhebungsbescheides bei Änderung der Rechtslage).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 26.11.1998 - 5 C 37.97

    Sozialhilfe, keine Einsatzgemeinschaft zwischen in,Haushaltsgemeinschaft lebenden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05
    Für eine Heranziehung eines Partners des Elternteils in eheähnlicher Gemeinschaft dürfte daher keine Grundlage bestehen (so auch Brühl in LPK-SGB 11, 1. Auflage 2005, § 9 Rn. 27; Mecke in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 9 Rn. 26; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.11.1998 - BVerwG 5 C 37.97 - BVerwGE 108, 36).
  • SG Dresden, 01.06.2005 - S 23 AS 212/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen für das Bestehen

    Der Gesetzgeber durfte daher nach wie vor davon ausgehen, dass die eheähnliche Gemeinschaft in weitaus größerer Zahl vorkommt und sich als sozialer Typus deutlicher herausgebildet hat als die genannten anderen Gemeinschaften (so: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II, Leistungen nur bei Hilfebedürftigkeit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zu gewähren, könnte eine das verfassungsrechtliche Benachteiligungsgebot verletzende Ungleichbehandlung zwischen Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften und homosexueller Gemeinschaften konsequent nur dadurch beseitigt werden, dass auch das Einkommen des Partners einer homosexuellen Gemeinschaft zu berücksichtigen ist, nicht jedoch durch Nichtanrechnung des Partnereinkommens bei eheähnlichen Gemeinschaften (so zutreffend: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; Wank/Maties, DB 2005, 619, 620; Hänlein, jurisPR-SozR 9/2005, Anm. 1; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Als solche Hinweistatsachen kommen beispielsweise die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis über Einkommens- und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, in Betracht; weiterhin können zu berücksichtigen sein, die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Begründung einer Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, Az: 1 BvL 8/87; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER und LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 22.04.2005, Az: L 2 B 9/05 AS ER; so insgesamt auch in der Kommentarliteratur: Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Februar 2005, § 7, Rn. 24; Löns in: Löns/Herold-Tews, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 7).

  • SG Dresden, 14.06.2005 - S 23 AS 332/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Verfassungsmäßigkeit der

    Der Gesetzgeber durfte daher nach wie vor davon ausgehen, dass die eheähnliche Gemeinschaft in weitaus größerer Zahl vorkommt und sich als sozialer Typus deutlicher herausgebildet hat als die genannten anderen Gemeinschaften (so: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Ausgehend vom Sinn und Zweck der Regelungen der §§ 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchstabe b, 9 Abs. 2 Satz 1 SGB II, Leistungen nur bei Hilfebedürftigkeit eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft zu gewähren, könnte eine das verfassungsrechtliche Benachteili-gungsgebot verletzende Ungleichbehandlung zwischen Partnern eheähnlicher Lebensgemeinschaften und homosexueller Gemeinschaften konsequent nur dadurch beseitigt werden, dass auch das Einkommen des Partners einer homosexuellen Gemeinschaft zu berücksichtigen ist, nicht jedoch durch Nichtanrechnung des Partnereinkommens bei eheähnlichen Gemeinschaften (so zutreffend: Sächsisches LSG, Beschluss vom 14.04.2005, Az: L 3 B 30/05 AS-ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2005, Az: L 5 B 58/05 ER AS; SG Dortmund, Beschluss vom 31.03.2005, Az: S 31 AS 82/05 ER; SG Gelsenkirchen, Beschluss vom 20.04.2005, Az: S 4 AS 31/05 ER; Wank/Maties, DB 2005, 619, 620; Hän-lein, jurisPR-SozR 9/2005, Anm. 1; im Ergebnis ebenso: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER).

    Als solche Hinweistatsachen kommen beispielsweise die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis über Einkommens- und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, in Betracht; weiterhin können zu berücksichtigen sein, die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor der Begründung einer Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerfG, Urteil vom 17.11.1992, Az: 1 BvL 8/87; vgl. auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2005, Az: L 9 B 12/05 AS ER und LSG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 22.04.2005, Az: L 2 B 9/05 AS ER; so insgesamt auch in der Kommentarliteratur: Peters in: Estelmann, Kommentar zum SGB II, Stand: Februar 2005, § 7, Rn. 24; Löns in: Löns/Herold-Tews, Kommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 7; Hörder in: juris Praxiskommentar zum SGB II, 1. Aufl. 2005, § 7, Rn. 35; Faber, NZS 2005, 75, 77).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2016 - 3d A 1610/12
    vgl. LSG NRW, Beschluss vom 12.5.2005 - L 9 B 12/05 AS ER -, juris, Rn. 23, m.w.N.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05 SO ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2595
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05 SO ER (https://dejure.org/2005,2595)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.04.2005 - L 9 B 4/05 SO ER (https://dejure.org/2005,2595)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. April 2005 - L 9 B 4/05 SO ER (https://dejure.org/2005,2595)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    LSG NRW erklärt Einkommensanrechnung nach Hartz IV bei nichtehelichen Paaren für verfassungsgemäß - bei Stiefeltern rechtswidrig

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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).

    Als wichtige Indizien für die Feststellung einer solchen eheähnlichen Gemeinschaft hat das BVerfG die lange Dauer des Zusammenlebens, die Versorgung von Kindern und Angehörigen im gemeinsamen Haushalt und die Befugnis, über Einkommen und Vermögensgegenstände des anderen Partners zu verfügen, genannt (BVerfG, Urt. v. 17.11.1992, SozR 3-4100 § 137 Nr. 3).

    Der Senat hat im Übrigen auch - entgegen der Auffassung des Sozialgerichts - keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 3 Nr. 3 b) SGB II. Das Sozialgericht übersieht bereits, dass das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 (SozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3) die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung deren Einkommens in die Bedürftigkeitsprüfung des Hilfeempfängers zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare, verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat.

  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).

    Für die Beurteilung, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt, ist stets maßgebend, ob das "Gesamtbild" aller zu wertenden Tatsachen die Annahme des Vorliegens einer solchen Gemeinschaft rechtfertigt (einhellige Meinung: BVerwGE 98, 195 ff. = NJW 95, 2802; BVerfGE 87, 235 ff., 264, 265 = BSGSozR 3 - 4100 § 137 Nr. 3; Rothkegel, Sozialhilferecht, Teil III, Kapitel 13 Rn. 10 ff. = S. 324; Grube/Wahrendorf, SGB XII, § 20 Rn. 11 ff.).

  • BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Datenerhebung für die ab dem Jahre

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
    Die eheähnliche Gemeinschaft ist nach einhelliger gefestigter Rechtsprechung definiert als die Lebensgemeinschaft eines Mannes und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen (BVerfGE 87, 234, 264; zuletzt wohl Beschluss vom 02.09.2004, 1 BvR 1962/04, m.w.N.).

    Sie trägt aber das rechtliche Risiko dafür, dass entgegen ihrer Angabe doch eine eheähnliche Lebensgemeinschaft vorliegt (vgl. BVerfG vom 02.09.2004 - 1 BvR 1962/04).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2002 - 16 B 834/02

    Anspruch auf Übernahme rückständiger Krankenversicherungsbeiträge

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
    Hinsichtlich des Beginns folgt er der bisherigen herrschenden Auffassung der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Leistungen im Rahmen einer einstweiligen Anordnung (vgl. statt anderer HessVGH FEVS 33, 108, 113, OVG NRW, Beschluss vom 18.06.2002, 16 B 834/02).
  • BSG, 29.04.1998 - B 7 AL 56/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • BSG, 17.10.2002 - B 7 AL 72/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit - Ruhen - wichtiger Grund - Lösung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2005 - L 9 B 4/05
    Hinsichtlich der Dauer des Zusammenlebens sind wichtige Hinweistatsachen die Dauer und Intensität der Bekanntschaft vor Begründung der Wohngemeinschaft, der Anlass für das Zusammenziehen, die konkrete Lebenssituation während der streitgegenständlichen Zeit und die nach außen erkennbare Intensität der gelebten Gemeinschaft (BVerwG v. 17.05.1996 - 5 C 16/96 - BVerwGE 98, 195-202), wobei das BSG eine "Drei-Jahres-Grenze" (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15) des Zusammenlebens nicht als zeitliche Mindestvoraussetzung für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft verstanden hat (BSG SozR 3-4300 § 144 Nr. 10; Spellbrink in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2005, § 7 Rdnr. 27).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2005 - L 9 B 12/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Regelung begründet keine Einstandspflichten im Rahmen der Einkommens- und Vermögensanrechnung außerhalb des § 9 Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB II, sondern enthält lediglich eine Verteilungsregelung des Einkommensüberschusses in diesen Fallkonstellationen (Senat, Beschluss vom 21.04.2005, L 9 B 4/05 SO ER).

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 4 Abs. 3 Nr. 3 b) SGB II hat der Senat nicht, da das BVerfG in seiner grundlegenden Entscheidung vom 17.11.1992 (a.a.O) die eheähnliche Gemeinschaft und die Berücksichtigung deren Einkommens in die Bedürftigkeitsprüfung des Hilfeempfängers zum Schutz und zur Verhinderung einer Ungleichbehandlung der Ehe als vertretbare, verfassungsgemäße gesetzgeberische Entscheidung angesehen hat (vgl. im Einzelnen LSG NRW, Beschluss vom 21.04.2005 - L 9 B 4/05 - SOER).

  • SG Düsseldorf, 28.09.2005 - S 28 AS 4/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Er verweise auf die Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (LSG NRW Beschluss vom 21.04.2005 - L 9 B 4/05 SO ER -).

    Für eine Heranziehung des eheähnlichen Lebenspartners des Elternteils ergibt sich hieraus keine rechtliche Grundlage, weil dieser mangels Verwandtschaft mit dem - nicht von ihm abstammenden- Kind nicht den Tatbestand der Elternschaft erfüllt ( LSG NRW, Beschlüsse vom 21.04.2005, - L 9 B 4/05 SO ER - und - L 9 B 6/05 SO ER - und Beschluss vom 12.05.2005 - L 9 B 12/05 AS ER - LSG Hamburg Beschluss vom 02.08.2005 - L5 B 187/05 ER AS -).

    Der direkten Anwendung des § 9 Abs. 5 SGB II auf das Verhältnis des Antragstellers zum eheähnlichen Lebenspartner H steht entgegen, dass er mit diesem nicht verwandt oder verschwägert ist (vgl. LSG NRW Beschlüsse vom 21.04.2005, aaO; LSG Hamburg Beschluss vom 2.8.2005, aaO).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.07.2006 - L 6 B 196/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - sofortige Vollziehbarkeit von

    Die Antragstellerin und K. kennen sich mindestens seit Anfang 2001 (vgl. dazu BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerwGE 98, 195; BVerwG 24. Juni 1999 - 5 B 114/98; BSGE 90, 90; LSG Nordrhein-Westfalen v. 21. April 2005 - L 9 B 4/05 SO ER) und sind Eltern eines Kindes, welches mit ihnen zusammen in einem Haushalt lebt (vgl. dazu BVerfGE 87, 234 = SozR 3-4100 § 137 Nr. 3; BVerwGE 98, 195; BVerwG 24. Juni 1999 - 5 B 114/98, LSG SH L 10 B 189/05 AS ER; VG Dessau 12. August 2003 - 4 B 243/03 DE).

    Dem gegenteiligen - auch von der Antragstellerin übernommenen - Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 16. Februar 2005 - S 35 SO 28/05 ER) schließt er sich nicht an (ebenfalls ablehnend u. a.: LSG Hamburg vom 11. April 2005 - L 5 B 58/05 ER; LSG NW vom 21. April 2005 und 12 Mai 2005 - L 9 B 4/05 SO ER, L 9 B 6/05 SO ER L 9 B 12/05 SO ER; Hänlein in jurisPR-SozR 9/2005 vom 10. März 2005).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.06.2005 - 9 B 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23686
BVerwG, 08.06.2005 - 9 B 4.05 (https://dejure.org/2005,23686)
BVerwG, Entscheidung vom 08.06.2005 - 9 B 4.05 (https://dejure.org/2005,23686)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 9 B 4.05 (https://dejure.org/2005,23686)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 04.05.2006 - 9 C 3.05

    Straßenüberführung über Bahnstrecke; Straßenbaulastträger; Gemeindestraße;

    Auszug aus BVerwG, 08.06.2005 - 9 B 4.05
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 3.05 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch die Beschwerdeführerin bedarf es nicht.
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Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10307
LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER (https://dejure.org/2005,10307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER (https://dejure.org/2005,10307)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 04. Mai 2005 - L 9 B 4/05 AS ER (https://dejure.org/2005,10307)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Sozialgeld in Rahmen des Arbeitslosengeldes II; Berücksichtigung des Einkommens des Stiefvaters bei der Beurteilung der Hilfebedürftigkeit einer Antragstellerin; Widerlegbare Vermutung in Bezug auf den Erhalt von Leistungen aus dem Einkommen des Stiefvaters; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 30.5.2005)

    Anrechnung von Partnereinkommen auf Grundsicherung verfassungsgemäß

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Lüneburg, 10.02.2005 - S 25 AS 17/05

    Voraussetzungen der Anrechnung von Einkommen des Partners zur Ermittlung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2005 - L 9 B 4/05
    Es hat zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die Ast. habe zwar unter Berücksichtigung der Entscheidung des Sozialgerichts Lüneburg vom 10.02.2005 (S 25 AS 17/05 ER) wohl einen Anordnungsanspruch nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) glaubhaft gemacht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2005 - L 19 B 31/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hilfebedürftigkeit,

    Die Norm begründet nicht die Eigenschaft als Leistungsverpflichteter im Rahmen einer Bedarfgemeinschaft (Beschlüsse des LSG NW vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER; vom 21.04.2005, - L 9 B 6/05 S0 ER, vom 22.06.2005, L 19 B 32/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2005 - L 19 B 58/05

    Sonstige Angelegenheiten

    Eine Zurechnung von Einkünften seines in Haushaltsgemeinschaft mit ihm lebenden Sohnes nach § 9 Abs. 5 SGB II findet nicht statt, da die Eigeneinkünfte des Sohnes, die nach § 1 Abs. 2 der ALG II - zustehenden Freibeträge (bei weitem) nicht erreichen (ausführlich zur Berechnung: Beschlüsse des LSG NW vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER; vom 21.04.2005, vom 19.07.2005, - L 19 B 31/05 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2005 - L 19 B 32/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dies entspricht auch der Auslegung des § 9 Abs. 5 SGB II, in dem für andere Personen wie Verwandte und Verschwägerte - neben der Erfassung einer Haushaltsgemeinschaft - die Einkommens- und Vermögensanrechnung gesondert geregelt ist (so auch der 9. Senat des LSG NRW in dessen Beschlüssen vom 21.04.2005 - L 9 B 6/05 SO ER und vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER; ebenso der erkennende Senat in seinem Beschluss vom 19.07.2005 - L 19 B 31/05 AS ER sowie die den Beteiligten bereits zugegangene Entscheidung nach § 199 Abs. 2 SGG in der vorliegenden Beschwerdesache).
  • SG Detmold, 01.03.2006 - S 13 AS 66/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Somit verbleibt für die Annahme der Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile nur das Auftreten einer existenziellen Not des Antragstellers, die es rechtfertigt, ausnahmsweise die Hauptsache vorwegzunehmen und die Antragsgegnerin zur vorläufigen Leistung zu verpflichten (LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.07.2005 - L 7 AS 84/05
    Eine derartige Einstandspflicht für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft existiert jedoch im SGB II nicht (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 25.05.2005 - L 8 AS 40/05 ER -, 12.05.2005 - L 8 AS 51/05 ER -, 22.07.2005 - L 7 AS 14/05 ER - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.05.2005 - L 9 B 4/05 AS ER -).
  • SG Köln, 26.04.2007 - S 28 (4) AS 151/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Nach dem Wortlaut der Norm ist nur Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils zu berücksichtigen, sodass das Eltern-Kind-Verhältnis im gesetzlichen Sinne entscheidend ist (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 04.05.2005, L 9 B 4/05 AS ER, Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 02.08.2005, L 5 B 186/05 ER AS).
  • SG Detmold, 26.08.2005 - S 13 AS 36/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Somit verbleibt für die Annahme der Eilbedürftigkeit zur Abwendung wesentlicher Nachteile nur das Auftreten einer existentiellen Not des Antragstellers, die es rechtfertigt, ausnahmsweise die Hauptsache vorwegzunehmen und die Antragsgegnerin zur Leistung zu verpflichten (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 04.05.2005, L 9 B 4/05 AS ER).
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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12865
LSG Saarland, 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS (https://dejure.org/2005,12865)
LSG Saarland, Entscheidung vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS (https://dejure.org/2005,12865)
LSG Saarland, Entscheidung vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS (https://dejure.org/2005,12865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    SGG § 86b Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit des Antrags auf einstweilige Anordnung bei bestandskräftigem Bescheid

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (38)

  • SG Dortmund, 16.05.2014 - S 32 AS 484/14

    Aufrechnungen mit Darlehensrückzahlungsansprüchen gegen Regelleistung nach SGB II

    Es hätte in diesem Fall dahin stehen können, ob dies dazu führt, dass das Begehren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zumindest dann, wenn nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung vorliegen bzw. ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgversprechend ist, bereits unstatthaft und damit unzulässig ist (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 25.05.2011 - L 7 AS 206/11 B ER - juris; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01.11.2011 - L 25 AS 1646/11 B ER - juris; LSG Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 11.01.2013 - L 7 AS 3/13 B ER - juris; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.06.2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B - juris; Thüringer LSG, Beschluss vom 30.10.2008 - L 9 AS 626/08 ER - juris; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Auflage 2012, § 86b Rn. 26d), oder ob es dazu führt, dass kein Anordnungsanspruch vorliegt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 10.02.2006 - L 19 B 112/05 AS ER - juris; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011 - L 7 AS 1421/11 B ER, L 7 AS 1422/11 B ER - juris; Bayerisches LSG, Beschluss vom 25.01.2010 - L 11 AS 796/09 B ER - juris), oder dazu, dass es regelmäßig an einem Anordnungsgrund fehlt (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.05.2013 - L 19 AS 638/13 B ER - juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.04.2018 - L 23 AY 6/18

    Ausschluss einer Umdeutung des Antrags auf einstweiligen Rechtschutz in einen

    5 Da der Ablehnungsbescheid danach bestandskräftig ist, ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 Satz 2 SGG, der zwar vor und auch während eines Widerspruchs- bzw. Hauptsacheverfahrens gestellt werden kann, nicht mehr statthaft (vgl. zur Problematik: Peters-Sautter-Wolf, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit § 86 b SGG, Rn. 81; Keller, a.a.O. § 86b Rn. 26d; Kopp-Schenke, Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -, 17. Auflage, § 123 VwGO, Rn. 18; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., 2008, Rn. 98, m. w. N.; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03. September 2014 - L 20 AS 2061/14 B ER -, Rn. 7, juris; LSG Saarland, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS - juris - BayLSG, Beschluss vom 23. September 2010 - L 7 AS 651/10 B ER - juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. Februar 2006 - L 19 B 112/05 AS-ER - juris).

    Der Senat hält die Auffassung, dass ein Antrag auf die einstweilige Gewährung bestandskräftig abgelehnter Leistungen dann nicht unzulässig sei, wenn die Möglichkeit der Durchbrechung der Bestandskraft des Ablehnungsbescheids im Ergebnis eines noch nicht abgeschlossenen Überprüfungsverfahrens bestehe (so LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 01. November 2011 - L 25 AS 1646/11 B ER, zitiert nach juris), für nicht vertretbar (ebenso Sächsisches LSG, Beschluss vom 26. Mai 2011 - L 3 AS 378/11 B ER - m.w.N.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2012 - L 20 AS 702/12 B ER, L 20 AS 703/12 B PKH -, Beschluss vom 07. September 2010 - L 5 AS 1480/10 B ER; LSG Bayern, Beschluss vom 5. Februar 2009 - L 11 AS 20/09 B ER; LSG Thüringen, Beschluss vom 30. Oktober 2008 - L 9 AS 626/08 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Juni 2007 - L 7 AS 2050/07 ER-B; LSG Saarland, Beschluss vom 11. August 2005 - L 9 B 4/05 AS; jeweils zitiert nach juris).

  • LSG Sachsen, 29.08.2016 - L 8 AS 675/16

    Schlüssiges Konzept; Stadt Leipzig - Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Damit fehle es für den Erlass einer einstweiligen Anordnung an einem streitigen Rechtsverhältnis im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 2 SGG (Verweis auf Landessozialgericht [LSG] Saarland, Beschluss vom 11.08.2005 - L 9 B 4/05 AS - juris RdNr. 24).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17713
OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05 (https://dejure.org/2006,17713)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2006 - 9 B 4.05 (https://dejure.org/2006,17713)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 (https://dejure.org/2006,17713)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung von Anbaustraßen; Entstehen einer sachlichen Beitragspflicht i.S.d. § 133 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); Verfahrensrechtliches Verbot des Erlasses von Beitragsbescheiden durch § 15a Abs. 2 Berliner ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reichweite der Übergangsregelung des Erschließungsbeitragsgesetzes im Verhältnis zum Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz

  • Judicialis

    VwGO § 113 Abs. 1; ; BauGB § ... 125 Abs. 3; ; BauGB § 130 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 133 Abs. 2; ; BauGB § 242 Abs. 1; ; EBG Bln § 3; ; EBG Bln § 15 a; ; pr. FluchtlG § 10; ; pr. FluchtlG § 11; ; pr. FluchtlG § 12; ; pr. FluchtlG § 15; ; Ortsgesetz der Stadt Berlin zum pr. FluchtlG § 3; ; Ortsgesetz der Stadt Berlin zum pr. FluchtlG § 5; ; Ortsgesetz der Stadt Berlin zum pr. FluchtlG § 6; ; PolizeiV betr. Herstellung von Straßen für den öffentl. Verkehr u. Anbau § 1; ; PolizeiV betr. Herstellung von Straßen für den öffentl. Verkehr u. Anbau § 2; ; BürgersteigpolizeiV § 4; ; BürgersteigpolizeiV § 8; ; BürgersteigpolizeiV § 10; ; Ortsstatut Spandau

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßenausbau: Entstandene Beitragspflicht kann nicht rückwirkend entfallen

Besprechungen u.ä.

  • dombert.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Straßenbaubeiträge für die Herstellung von Erschließungsanlagen in Berlin? (RA Dr. Klaus Herrmann; LKV 2009, 114)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 13 A 405.01
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Erst dieser Ausspruch führt zu dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, weil dieses voraussetzt, dass die Erschließungsanlage auch planungsrechtlich rechtmäßig hergestellt worden ist (s. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, DVBl. 1990, Seite 786; Urteil vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 -, DVBl. 1991, Seite 591).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin ist es im Rahmen des § 125 Abs. 3 Halbsatz 2 Nr. 2 BauGB ohne Belang, ob die Planüberschreitung geringfügig ist; auch dann ist die Erklärung eines Mehrkostenverzichts erforderlich (s. hierzu: BVerwG Urteil vom 9. März 1990 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 31.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Unter der Voraussetzung des dafür damals maßgeblichen Landesrechts wird die Abrechnung von Teilstrecken von Straßen auch durch das BauGB respektiert (vgl. zum BBauG, BVerwG, Urteil vom 3. Mai 1974 - IV C 31/72 -, Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 15).

    § 242 Abs. 1 BauGB respektiert wie dargelegt nur eine nach Maßgabe des seinerzeitigen Landesrechts wirksam ausgesprochene abrechnungsmäßige Verselbständigung (BVerwG, Urteile vom: 22. Januar 1971 - IV C 60/69 -, MDR 1971, S. 512; vom 3. Mai 1974, a.a.O.; vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12/94 -, DVBl. 1996, S. 376).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Gesetze erfassen, wenn sie - wie hier - eine rückwirkende Geltung nicht ausdrücklich normieren, grundsätzlich nur zukünftige Sachverhalte (s. nur BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 3.05 - Städte- und Gemeinderat 2006, Nr. 7-8, S. 37 f.; OVG Brdbg, Urteil vom 23. November 2004 - 2 A 269.04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Soweit es um Änderungen des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches geht, hat das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus mehrfach dargelegt, dass die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides grundsätzlich nach dem "Recht" bzw. der "Rechtslage" zu beurteilen ist, das bzw. die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung galt, es sei denn, dass eine Überleitungsregelung etwas anderes bestimmt (BVerwG, Urteile vom: 10. Mai 1985 - 8 C 17-20.84 -, DVBl. 1985, 1175; 24. September 1987 - 8 C 75.86 -, E 78, 125; 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, E 89, 362; 22. Mai 1992 - 8 C 4.92 -, NVwZ 1993, 1202; 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 -, E 95, 176).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 40.91

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Vorliegen einer selbstständigen,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht (von den hier nicht einschlägigen Fällen der verfrüht, also vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, erlassenen Bescheide abgesehen - s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145.81 -, DVBl. 1983, 135; Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 -, DVBl. 1993, 903) den Grundsatz aufgestellt, dass (mit Ausnahme der Merkmalsregelung einer Satzung) diejenigen "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse" maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht bestanden (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, NVwZ 1995, 1207 - unter Hinweis auf die vorangegangene Rechtsprechung).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    § 242 Abs. 1 BauGB respektiert wie dargelegt nur eine nach Maßgabe des seinerzeitigen Landesrechts wirksam ausgesprochene abrechnungsmäßige Verselbständigung (BVerwG, Urteile vom: 22. Januar 1971 - IV C 60/69 -, MDR 1971, S. 512; vom 3. Mai 1974, a.a.O.; vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12/94 -, DVBl. 1996, S. 376).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich bei Anfechtungsklagen der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt in erster Linie nach dem materiellen Recht (BVerwG, Urteil vom 25. November 1981 - 8 C 14.81 -, E 64, 218; Urteil vom 29. März 1996 - 1 C 28.94 -, DVBl. 1997, 193).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 56.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Erst dieser Ausspruch führt zu dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, weil dieses voraussetzt, dass die Erschließungsanlage auch planungsrechtlich rechtmäßig hergestellt worden ist (s. zu diesem Erfordernis: BVerwG, Urteil vom 9. März 1990 - 8 C 76.88 -, DVBl. 1990, Seite 786; Urteil vom 15. Februar 1991 - 8 C 56.89 -, DVBl. 1991, Seite 591).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sich bei Anfechtungsklagen der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt in erster Linie nach dem materiellen Recht (BVerwG, Urteil vom 25. November 1981 - 8 C 14.81 -, E 64, 218; Urteil vom 29. März 1996 - 1 C 28.94 -, DVBl. 1997, 193).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05
    Soweit es um Änderungen des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches geht, hat das Bundesverwaltungsgericht darüber hinaus mehrfach dargelegt, dass die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides grundsätzlich nach dem "Recht" bzw. der "Rechtslage" zu beurteilen ist, das bzw. die im Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung galt, es sei denn, dass eine Überleitungsregelung etwas anderes bestimmt (BVerwG, Urteile vom: 10. Mai 1985 - 8 C 17-20.84 -, DVBl. 1985, 1175; 24. September 1987 - 8 C 75.86 -, E 78, 125; 31. Januar 1992 - 8 C 31.90 -, E 89, 362; 22. Mai 1992 - 8 C 4.92 -, NVwZ 1993, 1202; 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 -, E 95, 176).
  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

  • BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90

    Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag

  • BVerwG, 10.05.1985 - 8 C 17.84

    Beitragsfähigkeit einer Grünanlage

  • BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft -

  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 C 4.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Voraussetzungen für die Bildung einer

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 55.83

    Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands nach Einheitssätzen;

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 60.69

    Abrechnung von vor dem Inkrafttreten des BBauG hergestellten Teilanlagen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1993 - 8 S 2008/92

    Zur Verweisung eines Hilfsantrags auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung

  • OVG Berlin, 07.09.2000 - 5 B 18.98
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 9 S 38.10

    Erschließungsbeitrag (Stresemannstraße); Bestimmung der Erschließungsanlage;

    Voraussetzung dafür ist, dass die sachliche Beitragspflicht im Sinne von § 133 Abs. 2 BauGB dem Grunde nach nicht vor dem 25. März 2006 entstanden ist (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 -, Juris Rn. 64 ff.).

    Ob der vom Gesetzgeber beabsichtigte Beschleunigungszweck, der unzumutbare Verzögerungen sowohl bei der Herstellung als auch bei der Abrechnung von Erschließungsanlagen vermeiden soll (vgl. Urteil des Senats vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 -, Juris Rn. 76 mit Hinweis u. a. auf Abgeordnetenhaus Berlin Drs.

  • VG Berlin, 05.07.2016 - 13 K 105.13

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für einen Straßenausbau; Anwendbarkeit der

    Er entsprach im Übrigen erst recht nicht den normativen Vorgaben der Bürgersteigpolizeiverordnung von 1953 (vgl. dazu OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 54 bei juris).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 106.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).
  • VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage;

    Die sachliche Beitragspflicht konnte daher erst mit Vornahme der Abschnittsbildung am 16. Februar 2006 entstehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 -, Rn. 63, 79 bei juris), womit auch die Erhebungsfrist ganz offenkundig bei Erlass des Bescheides vom 27. Oktober 2006 noch nicht abgelaufen war.
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 216.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 217.13

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).
  • VG Berlin, 03.03.2016 - 13 K 400.14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags bei bereits verkehrsmäßiger Nutzung vor dem

    Vielmehr gilt § 15a Abs. 1 EBG im Interesse der Rechtseinheit im gesamten Gebiet des Landes Berlin (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Juli 2006 - 9 B 4.05 - Rn. 70 bei juris; Beschluss vom 21. Januar 2008 - OVG 10 S 25.07 - Rn.11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07

    ErschlBeitrG BE § 15 Abs 2 verbietet die Durchsetzung von

    Insoweit hat das Verwaltungsgericht auf die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. Juli 2006 - OVG 9 B 4.05 u.a. - Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 9 B 4/05 SB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,97475
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 9 B 4/05 SB (https://dejure.org/2005,97475)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.07.2005 - L 9 B 4/05 SB (https://dejure.org/2005,97475)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - L 9 B 4/05 SB (https://dejure.org/2005,97475)
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  • BSG, 24.08.1976 - 1 RA 105/75

    Notwendige Aufwendungen - Zweckentsprechende Rechtsverfolgung - Umfang -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 9 B 4/05
    Die Kostenentscheidung ist grundsätzlich unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu treffen, wobei der voraussichtliche Prozesserfolg die Kostenverteilung beeinflusst (BSG, Beschluss vom 24. August 1976 - 12/1 RA 105/75 in SozR 1500, § 193 Nr. 3; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 12. August 2003 - L 9 B 311/02 SB -, vom 17. November 2004 - L 9 B 302/02 SB - und vom 05. April 2005 - L 9 B 1 /04 SB).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2004 - L 9 B 32/04
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2005 - L 9 B 4/05
    In einem solchen Fall wäre es unbillig, ihn mit Kosten zu belasten, die dem Kläger durch Führung des Rechtsstreits entstanden sind (BSG, Breithaupt 1972, 177; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschlüsse vom 17. November 2004 - L 9 B 32/04 SB - und vom 05. April 2005 - L 9 B 1 /04 SB -).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2005 - L 9 B 4/05 SB SF   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,96651
LSG Niedersachsen-Bremen, 02.05.2005 - L 9 B 4/05 SB SF (https://dejure.org/2005,96651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02.05.2005 - L 9 B 4/05 SB SF (https://dejure.org/2005,96651)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 02. Mai 2005 - L 9 B 4/05 SB SF (https://dejure.org/2005,96651)
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